Umsetzung Stromabkommen nimmt Form an
Der Bundesrat hat sich heute mit der Umsetzung des Stromabkommens mit der EU beschäftigt. Er legt die Eckpunkte der Umsetzung fest.
Der Bundesrat hat sich heute mit der Umsetzung des Stromabkommens mit der EU beschäftigt. Er legt die Eckpunkte der Umsetzung fest.
Er diskutierte die Strommarktöffnung für Endkundinnen und Endkunden, die Grundversorgung und den Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten und Personal. Die Gespräche mit Schweizer Stakeholdern sollen weitergehen.
Das EU-Stromabkommen verpflichtet die Schweiz zur vollständigen Marktöffnung für Endkundinnen und Endkunden. Die EU hat dies seit 2007 umgesetzt, erlaubt aber weiterhin regulierte Grundversorgungen unter bestimmten Bedingungen.
Die Schweiz behält das Recht, zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten eine Grundversorgung mit regulierten Preisen für Haushalte und kleinere Unternehmen anzubieten.
Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Stromabkommens (Revision des Stromversorgungsgesetzes) sieht dazu Folgendes vor:
Ab Inkrafttreten des Stromabkommens können alle Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Stromlieferanten frei wählen und sind nicht mehr an die heute festgelegte Grundversorgung durch den lokalen Verteilnetzbetreiber gebunden. Wer keinen Wechsel in den Markt wünscht, bleibt automatisch in der Grundversorgung beim lokalen Energieversorger mit regulierten Preisen. Diese werden einmal pro Jahr festgelegt. Ein Wechsel zurück soll praktisch immer möglich sein. Dafür kann der Grundversorger ein Ein- und Austrittsgeld verlangen. Nicht zulässig wird der eigentlich vorgesehene Vorrang der inländischen Stromproduktion sein.
Flankierend zur Marktöffnung werden Massnahmen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten eingeführt. So wird für die Verbraucherinnen und Verbraucher ein Vergleichsportal für Angebote eingerichtet. Ausserdem wird analog zum Telekommunikations-Bereich eine Ombudsstelle mit Schlichtungsmöglichkeit geschaffen. Um die Transparenz im Strommarkt sicherzustellen und Marktmissbrauch zu verhindern, müssen die Verträge gewisse Anforderungen erfüllen. Stromlieferanten im freien Markt müssen sich bei der Aufsichtsbehörde ElCom registrieren. Wer mehr als 50'000 Kunden hat, muss sowohl dynamische als auch fixe Preise anbieten.
Die Auswirkungen des Stromabkommens auf das Personal der Strombranche sollen überwacht werden.
Die Stakeholder (Strombranche, Kantone, Städte, Gemeinden, Sozialpartner, Konsumentenschutzorganisationen, Umweltschutzorganisationen) waren bisher in die Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage eingebunden. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, die Stakeholdergespräche fortzusetzen und ihn über die Ergebnisse bis spätestens Ende November 2025 zu informieren.