Zum Hauptinhalt springen
AEW Logo vor dem Hauptsitz.
@AEW
Energiepreise

Stromtarife der AEW sinken 2026 erneut

Die AEW senkt 2026 erneut die Stromtarife in der Grundversorgung. Trotz steigender Netzkosten sinkt beim Aargauer Energieversorger der Gesamtstrompreis um rund 7 % oder 92 Franken pro Jahr für die Privathaushalte.

Mit der Einführung eines Einheitstarifs vereinfacht die AEW Energie AG zudem die Strompreisstruktur. Neu werden die Kosten für die Messung separat ausgewiesen, und die AEW schafft die Grundlage für künftige dynamische Wahltarife.

Der Strompreis setzt sich aus den Komponenten Energielieferung, Netznutzung und Abgaben an Bund und Gemeinden zusammen. Die meisten Haushalte in der Grundversorgung (ElCom Verbrauchskategorie H4: Jahresverbrauch von 4'500 Kilowattstunden) zahlen im nächsten Jahr insgesamt 27,9 Rappen pro Kilowattstunde für den Strom. Der Gesamtstrompreis sinkt somit gegenüber dem Jahr 2025 um rund 7 % oder um 92 Franken pro Jahr für Privathaushalte. Firmen können sogar auf eine Reduktion von 12 Prozent kommen.

Mit ein Grund sind laut Medienmitteilung der AEW diverse Anpassungen wie die Mindestmenge an erneuerbarer Eigenproduktion, die der Grundversorgung angerechnet werden – insgesamt ergeben sich dadurch um 24 Prozent tiefere Energiepreise. Auch die Beschaffungskosten an der Börse sind gesunken.

Anstieg der Netznutzungstarife

Die Netznutzungsentgelte, die für den Betrieb und Unterhalt der Stromnetze erhoben werden, steigen hingegen um 16 %, insbesondere aufgrund rückläufigen Verbrauchs, Nachholung von Unterdeckungen im Niederspannungsbereich sowie höheren Investitionen in den Netzausbau trotz der Senkung des sogenannten WACC (Satz, mit dem das in der Netzinfrastruktur gebundene Kapital verzinst wird). Des Weiteren senkt die nationale Netzgesellschaft Swissgrid, die das Höchstspannungsnetz betreibt, ihre Tarife. Die gesetzlichen Abgaben sinken insgesamt marginal um 0,05 Rp./kWh und dies trotz einer ab 2026 neuen Abgabe für die einheimische Stahl- und Aluminiumindustrie.

Messkosten werden separat ausgewiesen

Neu müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Kosten für das Messen der Stromflüsse aus dem Netznutzungstarif herausgerechnet und separat ausgewiesen werden. Damit werden die Messkosten der Kundschaft verursachergerecht weiterverrechnet. Die Abgaben steigen nur marginal, vor allem wegen leicht höherer Konzessionsabgaben an Gemeinden. Der gesetzliche Netzzuschlag bleibt unverändert bei 2,3 Rp./kWh.

Einheitstarif für Flexibilität

Die AEW Energie AG passt per 1. Januar 2026 ihre Tarifstruktur an und führt einen einheitlichen Stromtarif ein. Die bisherigen Hoch- und Niedertarife (HT/NT) entfallen sowohl in der Netznutzung als auch in der Energielieferung. Damit schafft die AEW die Grundlage für künftige dynamische Wahltarife. Die Umstellung verhindert eine finanzielle Benachteiligung bei Strombezug während Sonnenstunden und schafft mehr Flexibilität im Verbrauchsverhalten.

Für PV-Besitzende

Entschädigung für Begrenzung

Statt der separaten HKN führt die AEW einen Einheitstarif für eingespeiste Energie inklusive HKN von 8,2 Rp./kWh ein. Die Besitzer von kleineren PV-Anlagen profitieren dadurch von fixen Preisen und haben eine Planungssicherheit, ungeachtet der Entwicklung der Strompreise. Rund 2'400 Photovoltaik-Anlagenbesitzer im Versorgungsgebiet der AEW sind von dieser Neuerung betroffen. Solarstromproduzenten erhalten zudem neu eine Entschädigung, wenn sie ihre Anlage freiwillig auf 70 Prozent der installierten Leistung reduzieren.

Bei freiwilliger Begrenzung der PV-Einspeisung auf 50% erhalten Produzenten bis zu 2 Rappen/kWh zusätzlich (5-Jahres-Verpflichtung). Dies fördert effizienten Netzausbau und entschädigt Flexibilität. Die Massnahme reduziert die Netzeinspeisung um 10-15%, während der Eigenverbrauch optimal bleibt.

Durch den Solaranlagen-Zubau verdoppelt AEW im Produkt «AEW Classic Naturstrom» den Sonnenenergie-Anteil auf 30% (bisher 15%).