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Windpark Andermatt.
©CRK Suisse Eole
Stromproduktion

Windbranche freut sich über den Bundesrat

Der Bundesrat revidiert die Energieverordnung teilweise und hat für die Branche wichtige Weichen gestellt. Suisse Eole freut sich. Das wird neu.

Es geht bei den Teilrevisionen der Energieverordnung und der Energieförderungsverordnung unter anderem um die Zwischenziele für den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion in der Schweiz bis 2030 und die Einführung eines Winterstrombonus für grosse Photovoltaikanlagen.

Zusätzliche Anpassungen erfolgen in der Stromversorgungsverordnung und der Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft. Diese regeln den Zugang zu Mess- und Stammdaten, die für die Versorgungssicherheit notwendig sind. Die revidierten Verordnungen treten per 1. Januar 2026 in Kraft.

Windziele klar definiert

Bis 2035 sollen die erneuerbaren Energien, exklusiv Wasserkraft, 35 Terawattstunden (TWh) und bis 2050 45 TWh zur Stromproduktion in der Schweiz beitragen. Diese Ziele sind im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien festgelegt. In der Energieverordnung legt der Bundesrat Zwischenziele für diesen Ausbau fest. Bis 2030 liegt der Zielwert bei gesamthaft 23 TWh. Davon sollen die Photovoltaik 18,7 TWh und die Windenergie 2,3 TWh beitragen. Der Rest soll vorwiegend aus Holzkraftwerken, Biogasanlagen und Kehrichtverbrennungsanlagen und soweit möglich aus Geothermie erzeugt werden. 

Der Branchenverband Suisse Eole freut sich: «Das ist das erste Mal überhaupt, dass wir ein klares Ziel für die Windenergie haben», sagt Lionel Perret, Geschäftsführer von Suisse Eole. «Die Branche ist bereit: Die aktuelle Projektpipeline umfasst bereits über 2,7 Milliarden Kilowattstunden Windstrom, Tendenz steigend.»

Projekte mit einer jährlichen Produktion von 2,7 Milliarden Kilowattstunden Windstrom sind in Entwicklung. Davon entfallen rund 1,6 Milliarden Kilowattstunden auf die Winterproduktion. «Das zeigt, dass die Ziele sogar übertroffen werden könnten. Entscheidend ist jedoch, dass die Planungs- und Bewilligungsverfahren für die Projekte und deren Netzerschliessung – sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene – beschleunigt werden, um den Ausbau effizient voranzutreiben», unterstreicht Lionel Perret.

Winterstrombonus für Solaranlagen

Für neue grosse Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 100 kW, die ab dem 1. Januar 2026 in Betrieb gehen, wird ein Winterstrombonus eingeführt. Er löst den seit 2023 geltenden Höhenbonus ab. Die Energieförderungsverordnung regelt die Berechnung des Winterstrombonus in den verschiedenen Förderinstrumenten wie in der Einmalvergütung, der gleitenden Marktprämie und den Auktionen.

Die weiteren Änderungen betreffen die Sanierung von rund 20 grenzüberschreitend betriebenen Wasserkraftanlagen und den Zugang zu Mess- und Stammdaten der Endverbraucher im Krisenfall.