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Solarteur montiert Panels
@BKW Oliver Oettli
Stromproduktion

BKW führt neues Preismodell für Solarstrom ein

Ab Mitte Jahr können die Produzenten von Solarstrom zwischen dem bisherigen und einem neuen dynamischen Modell wählen. Ausserdem hat sich der Versorger für sein Grossbatterieprojekt in Mühleberg die Netzkapazität gesichert.

Die BKW lanciert in den nächsten Wochen die Möglichkeit, Solarstrom zu Spotmarktpreisen einzuspeisen. Damit können Produzenten ihren Eigenbedarf auf Zeiten mit tiefen Marktpreisen ausrichten.

Bisher berücksichtigt die Rückliefervergütung keine Preisdifferenzen im Tagesverlauf. Das aktuelle Modell orientiert sich am Referenzmarktpreis, der jeweils für ein Quartal rückwirkend berechnet wird. Somit besteht kein Anreiz, in Stunden mit Stromüberschuss und negativen Marktpreisen die Einspeisung zu reduzieren.

Eine solche Reduktion kann durch Eigenverbrauch, die Speicherung von Energie oder die Abregelung der PV‑Anlage erfolgen. Das Energiegesetz trägt diesem fehlenden Anreiz Rechnung: Es verlangt neu, dass die Vergütung am effektiven Wert des Stroms zum Zeitpunkt der Einspeisung ausgerichtet wird. Die Revision tritt Anfang 2027 in Kraft.

Freiwillige Möglichkeit zum vorzeitigen Wechsel

Die BKW bietet ihren Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung an, bereits ab Mitte 2026 in die neu gestaltete Abnahmevergütung zu wechseln (www.bkw.ch/abnahmeverguetung). Dabei richtet sich die Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom nach dem Day-Ahead-Spotmarktpreis. Dieser wird täglich bis spätestens 18 Uhr für jede Stunde des Folgetags publiziert. Voraussetzung für die neue Abnahmevergütung ist ein Lastgangzähler an der PV-Anlage: Entweder ein neu installierter, intelligenter Smart Meter oder ein bestehender Lastgangzähler.

Mindestvergütungsprämie bei tiefen Marktpreisen

Seit April 2025 bezahlt die BKW bei besonders tiefen Marktpreisen eine Mindestvergütung. Für kleine Anlagen unter 30 kW beträgt diese 6 Rappen pro Kilowattstunde. Auch mit der neuen Abnahmevergütung gibt es bei tiefen Marktpreisen einen Ausgleich, die sogenannte Mindestvergütungsprämie. Am Ende jedes Quartals wird der vom Bundesamt für Energie festgelegte Referenzmarktpreis zu Rate gezogen. Liegt dieser unter der für die Anlage geltenden Mindestvergütung, zahlt die BKW die Differenz für jede eingespeiste Kilowattstunde zusätzlich aus.

Produzentinnen und Produzenten von Solarstrom, die aufs dritte Quartal 2026 (per 1. Juli) in die neue Abnahmevergütung wechseln möchten, können dies bis am 25. Juni über ein Formular auf der BKW Website beantragen. Ein Wechsel ist zudem per 1. Oktober zum Beginn des vierten Quartals möglich.

Netzkapazität für Grossbatterie gesichert

Für die geplante Grossbatterieanlage in Mühleberg hat die BKW mit Swissgrid eine Grundsatzvereinbarung für eine Netzanschlusskapazität von 400 Megawatt abgeschlossen.

Die geplante Anlage in Mühleberg gehört mit einer Leistung von 400 MW und einer Speicherkapazität von 800 MWh zu den leistungsstärksten Batteriespeicherprojekten der Schweiz. Die BKW plant die Realisierung auf der Logistikfläche des Stilllegungsprojekts des Kernkraftwerks Mühleberg. Der Anschluss erfolgt direkt an das Übertragungsnetz von Swissgrid.

 

Spotmarktpreise

Die Abnahmevergütung richtet sich nach dem Spotmarktpreis für das Marktgebiet Schweiz, der am europäischen Strommarkt festgelegt wird. Der Spotmarktpreis basiert auf Angebot und Nachfrage und wird für jede Stunde des Folgetags publiziert (Day-Ahead); er gilt unabhängig von der Produktionstechnologie, also nicht nur für Strom aus PV-Anlagen. Zeiten mit hoher Stromproduktion und tiefer Nachfrage führen zu tiefen Preisen. Zeiten mit knapperem Angebot und höherer Nachfrage führen entsprechend zu höheren Vergütungen. Das Modell bildet den Marktpreis viel genauer ab als ein quartalsweise ermittelter Durchschnittswert. Es sendet die richtigen Preissignale für eine markt- und netzdienliche Einspeisung von Strom aus PV-Anlagen.