VESE fordert faire Vergütungen für PV-Besitzende
Der Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE) hat ein Whitepaper zu den Abnahmevergütungen für Photovoltaikstrom ab 2026 veröffentlicht.
Der Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE) hat ein Whitepaper zu den Abnahmevergütungen für Photovoltaikstrom ab 2026 veröffentlicht.
Tenor des Whitepapers: Die Verteilnetzbetreiber behalten ihren Spielraum bei der Vergütung. Sie seien nicht zur Vergütung des Spotmarktpreises verpflichtet.
Gemäss Artikel 15 des Energiegesetzes (EnG) sind Verteilnetzbetreiber zur Abnahme und Vergütung von PV-Strom verpflichtet. Der vom BFE publizierte harmonisierte Marktpreis, welcher den Spotpreis abbildet, ist lediglich ein Minimum und greift als Rückfallebene, wenn sich VNB und Produzent nicht einigen können. «Das Gesetz zwingt die Netzbetreiber nicht zur Anwendung des Mindestpreises», betont VESE-Präsident Walter Sachs. «Es ist möglich und sinnvoll, stabile, kostendeckende Preise zu bezahlen.»
Die in die Grundversorgungstarife einrechenbaren Kosten sind in der Stromversorgungs-Verordnung (StromVV) geregelt. Sie umfassen mit einem Herkunftsnachweis maximal die Gestehungskosten abzüglich der Fördergelder. Ohne Nachweis sind maximal der harmonisierte Marktpreis oder die Minimalvergütung möglich.
Verteilnetzbetreiber haben laut dem Whitepaper verschiedene weitere Möglichkeiten, erneuerbaren Strom zu vergüten sowie dessen Absatz zu sichern:
VESE kritisiert das aktuelle Marktpreis-Modell als «äusserst unfair». Der Preis werde massgeblich durch europäische Märkte bestimmt und bilde die Situation in der Schweiz nicht ab. «Schweizer PV-Produzenten anhand europäischer Marktpreise zu vergüten, widerspricht der Schweizer Energiestrategie», sagt Walter Sachs.
VESE sieht es als zentrale Aufgabe der Verteilnetzbetreiber, ihren Spielraum zu nutzen und unabhängigen Produzenten mindestens kostendeckende, stabile Vergütungen zu gewährleisten. Ein fairer Preis von etwa 10 Rp./kWh habe kaum spürbare Auswirkungen auf die Endverbraucherkosten, gewährleiste aber eine sichere, erneuerbare und einheimische Stromversorgung.
Da die meisten Verteilnetzbetreiber im Besitz der öffentlichen Hand stehen, sollte eine Förderung der erneuerbaren Stromproduktion innerhalb der Schweiz selbstverständlich sein. «Es kann nicht das Ziel sein, nur den günstigsten Strom einzukaufen, ohne Herkunft und Produktionsweise zu berücksichtigen», so VESE.
Download des Whitepapers «Abnahmevergütungen ab 2026 – Was ist in die Grundversorgung anrechenbar»