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Symbolbild einer Powerbank.
©Markus Winkler / Pixabay
Ratgeber

Powerbanks müssen im Gepäck bleiben

Swiss und Edelweiss verbieten ab sofort die Nutzung von Powerbanks während Flügen. Grund ist die Explosionsgefahr der Akkus.

Neue Regeln an Bord von Flugzeugen: Bei Swiss und Edelweiss sowie in der gesamten Lufthansa Group dürfen Handy & Co. (mit Ausnahme von Powerbanks) während des Fluges nur noch über Steckdosen und USB-Anschlüsse im Flugzeug aufgeladen werden.

Lithium-Batterien können anschwellen und sogar explodieren. Die Gefahr ist seit Längerem bekannt. Nach anderen Airlines verbieten nun auch Swiss und Edelweiss die Powerbank-Nutzung an Bord. Sie dürfen zudem nicht im Gepäckfach verstaut werden, dafür im Handgepäck unter dem Sitz, in der Sitztasche oder am Körper. Für Powerbanks mit mehr als 100 Wh Kapazität ist eine Genehmigung erforderlich.

Da nicht alle Flugzeuge über Ladeanschlüsse verfügen, empfiehlt sich das Laden von Handy und Tablets vor dem Flug – oder gleich darauf zu verzichten.

Die Airlines reagieren auf jüngst häufiger aufgetretene Vorfälle mit Powerbanks.

Die zentralen Regelungen bei Swiss und Edelweiss im Überblick

  • Maximal zwei Powerbanks pro Person
  • Laden der Powerbanks an Bord nicht gestattet
  • Laden von Powerbanks über die Stromversorgung an Bord nicht zulässig
  • Nutzung zur Versorgung essenzieller medizinischer Geräte weiterhin zulässig
  • Aufbewahrung im Gepäckfach über dem Sitz nicht erlaubt; der Transport ist ausschliesslich im Handgepäck unter dem Sitz, in der Sitztasche oder am Körper gestattet
  • Maximal 100 Wh
  • Für Powerbanks mit zwischen 100 Wh und maximal 160 Wh ist für die Mitnahme eine Genehmigung der jeweiligen Fluggesellschaft erforderlich
  • Entsprechende Regelungen gelten auch für E-Zigaretten