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Pia Bublies
Stromsparmassnahmen

Eigenverbrauch – allein und in Gemeinschaft

Der zeitgleiche Eigenverbrauch von lokal selber produziertem Strom – zum Beispiel aus einer Photovoltaikanlage – bietet wirtschaftliche Vorteile.

Wer selber Strom erzeugt, darf die selbst produzierte Energie am Ort der  Produktion ganz oder teilweise selber verbrauchen. Das nennt sich Eigen verbrauch. Erst wenn das Stromnetz in Anspruch genommen wird, liegt  kein Eigenverbrauch mehr vor. 

Eine Voraussetzung für Eigenverbrauch ist,  dass Verbrauch und Produktion gleichzeitig erfolgen. Während beim Strombezug aus dem Netz nicht nur die Energie, sondern  auch die Netznutzung bezahlt werden muss, entfällt beim Eigenverbrauch  das Netznutzungsentgelt. Es ist deshalb finanziell interessant, den Eigen verbrauchsanteil zu erhöhen. 

Eigenverbrauch ist in der Schweiz seit Anfang 2014 zulässig. Seit Anfang 2018 darf der Anlagenbesitzer den selbst produzierten Strom nicht  nur  selber verbrauchen, sondern am Ort der Produktion auch verkaufen,  z. B. an die Mieter eines Mehrfamilienhauses.