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Auto wird aufgeladen.
©stux/Pixabay
Ladestationen

Das Recht auf Laden soll kommen

Das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause soll erleichtert werden. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen nach der geplanten Änderung des Energiegesetzes die Grundinstallationen zum Laden erstellen.

Grundeigentümerschaften sollen künftig auf Verlangen von Mietenden sowie Personen mit Stockwerkeigentum eine Grundinstallation fürs Laden von Elektrofahrzeugen erstellen. Der Bundesrat hat dafür eine Änderung des Energiegesetzes in die Vernehmlassung geschickt, die bis zum 12. Oktober 2026 dauert.

Fehlende Ladeinfrastruktur ist nach wie vor einer der häufigsten Gründe, warum Fahrzeughalterinnen und -halter kein Elektrofahrzeug anschaffen. Insbesondere bei Mehrparteiengebäuden ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur zentral, da in der Schweiz Mietverhältnisse sowie Stockwerkeigentum sehr verbreitet sind.

Die Änderung des Energiegesetzes schafft die rechtliche Grundlage, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur zu vereinfachen. Grund für die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist die Motion 23.3936 von Nationalrat Jürg Grossen, die das Parlament im Juni 2025 angenommen hat. Die neue Regelung sieht vor, dass Grundeigentümerschaften dazu verpflichtet werden können, die Grundinstallation für Ladeinfrastruktur bereitzustellen. Der Anspruch gilt nur für Personen, die selbst in einer Liegenschaft oder Wohnsiedlung wohnen, und nur dann, wenn der Parkplatz zur Wohnung gehört. Die Erstellung der Ladeinfrastruktur muss jedoch zumutbar sein.

Was zur Grundinstallation gehört

Zur Grundinstallation gehören die Zuleitung des Stroms bis zum betroffenen Parkplatz, ein System zur Zuordnung des Stromverbrauchs und gegebenenfalls ein Lastmanagement. Im Mietverhältnis können die Kosten für die Grundinstallation in der Regel auf die Parkplatzmiete überwälzt werden.

Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Pflicht, eine Grundinstallation zu erstellen, sollen von den Zivilgerichten beurteilt werden.