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Illustration: Klimaschutz ist ein Menschenrecht.
©️ KI
Insider

Was gibts denn da zu diskutieren?

Der EGMR hat nur eine Binsenwahrheit verkündet: Klimaschutz ist Menschenschutz. Die Reaktionen darauf sind überzogen.

Die Klimaseniorinnen haben auf juristischem Weg feststellen lassen, was jeder vernünftige Mensch schon weiss.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof, hat gestern für die Klimaseniorinnen entschieden. Damit geht für sie ein acht Jahre dauernder Rechtsstreit zu Ende mit einem Urteil, das die einen jubeln, die anderen polemisieren lässt.

Der EGMR hat nur eine Binsenwahrheit juristisch begründet: Wer keine wirksamen Massnahmen gegen die Klimaerwärmung ergreift, verletzt die Menschenrechtskonvention. Ein Klagerecht haben laut dem Urteil aber nur Organisationen, die sich in Klimafragen engagieren. Einzelpersonen müssten konkret am eigenen Beispiel aufzeigen, was die Untätigkeit eines Staates für sie bedeutet. Das Urteil öffnet somit die Tür für weitere Klagen von Organisationen, um die Politik auf dem Rechtsweg unter Druck zu setzen.

Die Reaktionen auf das Urteil sind euphorisch und hässig zugleich. Von angeblich «fremden Richtern» bis zum «historischen Tag» und einem «Sieg für alle Generationen» ist die ganze Bandbreite vertreten.

Die Realität dürfte wohl nüchterner sein. Rechtswege sind lang und teuer. Dafür ist keine Zeit mehr. Beschämend ist höchstens, dass die Schweizer Justiz nicht zum selben Urteil gekommen ist. Das Urteil spornt aber nun hoffentlich an, den Umbau des Energiesystems zu intensivieren.


 

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