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Energiemanagement

Ein Mantel für eine neue Energiestrategie

Eine sichere Stromversorgung auch in Zukunft.

Das Parlament hat es geschafft und am Ende seiner Herbstsession den sogenannten Mantelerlass verabschiedet. Wir erklären verständlich, worum es geht: eine sichere Stromversorgung auch in Zukunft.

Die Schweiz baut ihr Energiesystem um, mit mehr erneuerbaren Energien. Der Strom der vier heutigen AKW muss ersetzt werden. Bisher von fossiler Energie betriebene Sektoren müssen elektrifiziert werden. Kurz: Es braucht viel mehr erneuerbare Energie als heute. Laut einer Studie des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) und der Empa müssen 37 TWh zusätzlich produziert werden. Das ganze Jahr über war der sogenannte Mantelerlass, das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung, ein Thema im National- und Ständerat. Nun ist er verabschiedet worden.

Zuletzt war die sogenannte Solarpflicht ein Zankapfel, der in einen Kompromiss mündete: Auf neu gebauten grossen Dächern und Fassaden mit mehr als 300 Quadratmetern Fläche müssen künftig Solarpanels angebracht werden.

Ziele und Massnahmen

Der Mantelerlass regelt die Stromversorgung der Zukunft und legt die Ziele fest. Bis 2050 sollen die erneuerbaren Energien 45 TWh liefern. Die Wasserkraft soll sich auf 39,2 TWh steigern. Die Winterstromproduktion soll bis 2040 um 6 TWh ausgebaut werden, davon 2 TWh sicher abrufbar aus Speicherwasserkraft, während gleichzeitig der Stromverbrauch für die Versorgungssicherheit im Winter mithilfe neuer Effizienzinstrumente um 2 TWh gesenkt werden soll. Weiter soll der Ausbau mit neuen Fördermassnahmen beschleunigt werden. Hinzu kommen Massnahmen, um neue Anlagen leichter bewilligen zu können.

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Seit 2017 deckt die Solaranlage auf einem Industriedach in Yvonand VD 80Prozent des Bedarfs der Gemeinde.

Solarexpress verlangsamt

Jedoch ist bei einer Volksabstimmung der Solarexpress im Wallis gebremst worden. Die Zahl der Grossprojekte in den Alpen ist auch andernorts geschrumpft. Das Netz kann gigantische Stromproduktionen gar nicht aufnehmen. Die Grösse der Anlagen muss an die Kapazitäten des Netzes angepasst werden. Der Mantelerlass bildet den Rahmen für die Weiterentwicklung solcher Projekte auch nach 2025. Das dürfte denn auch den nächsten Streitpunkt bilden: Der sogenannte Beschleunigungserlass will die Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren für grosse Anlagen weiter verkürzen und den Ausbau des Stromnetzes vereinfachen.

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