Mit Energie ins Jahr 2026
Im Energiebereich ist der Wandel die berühmte Konstante. Auch 2026 werden einige neue Regelungen eingeführt.
Im Energiebereich ist der Wandel die berühmte Konstante. Auch 2026 werden einige neue Regelungen eingeführt.
Ab 2026 gibt es eine Minimalvergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen. Es können lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) gebildet werden. Die Netztarife werden flexibel. Und wie jedes Jahr wird die Energieetikette für Personenwagen angepasst.
Wie bisher müssen Netzbetreiber den eingespeisten Strom abnehmen und vergüten. Wenn sich Produzenten und Netzbetreiber über die Höhe der Vergütung nicht einigen können, gilt neu der durchschnittliche Marktpreis eines Quartals. Es handelt sich dabei um einen Durchschnitt der Preise an der Strombörse. Er ist immer in der zweiten Woche nach Quartalsende auf opendata.swiss zu finden.
Für kleine Anlagen bis 150 kW Leistung gilt eine Minimalvergütung. Diese schützt vor allem im Sommer bei Überschuss im Netz vor zu tiefen Preisen.
Ab 2026 sind sogenannte lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) möglich. Haushalte und Betriebe in einem Quartier oder einer Gemeinde können in einer LEG den selbst produzierten Strom gemeinsam nutzen und über das öffentliche Netz miteinander teilen. Die LEG profitiert von einem günstigeren Netztarif.
Flexible Stromkonsumentinnen und -konsumenten können ihren Verbrauch an die Netzbelastung ausrichten. Anreiz dafür bieten neu flexible Tarife für die Netznutzung. Wenn das Netz stark belastet ist, wird es teurer. Wenn wenig los ist, wird es günstiger. Diese flexiblen Netztarife tragen dazu bei, das Netz zu entlasten. Der Netzausbau kann so verzögert oder reduziert werden.
Wer in seinem Haus eine stationäre Batterie hat, über eine bidirektionale Ladestation verfügt oder das Elektrofahrzeug als mobilen Speicher nutzt, kann neu die Rückerstattung des Netznutzungsentgeltes verlangen.