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Hand mit Stecker.
©geralt / Pixabay
Strommarkt

Stromabkommen mit der EU: Marktzugang für alle möglich

Der Bundesrat hat die Schwelle für die Grundversorgung im Falle der Annahme des EU-Stromabkommens festgelegt: Wer weniger als 50 Megawattstunden (MWh) pro Jahr verbraucht, darf bleiben – oder sich freiwillig dem Markt aussetzen.

Bisher können in der Schweiz nur Verbrauchsstätten mit einem Stromverbrauch von über 100 MWh pro Jahr ihren Stromlieferanten frei wählen.

Mit dem Stromabkommen erhalten alle Endverbraucher diese Möglichkeit. Kleine Verbraucher mit einem Jahresverbrauch unter 50 MWh (Vernehmlassungsvorlage) können aber in der Grundversorgung mit regulierten Preisen bleiben.

Neu sollen auch Verbrauchsstätten mit einem Jahresverbrauch zwischen 50 MWh und 100 MWh auf Wunsch in der Grundversorgung verbleiben können. Bei der Nutzung dieser Opt-in-Möglichkeit müssen sie darlegen, dass sie sich als Kleinstunternehmen gemäss der EU-Strombinnenmarktrichtlinie qualifizieren. Nach zehn Jahren müssen sie aber in den freien Markt wechseln.