Mit dem Stromabkommen erhalten alle Endverbraucher diese Möglichkeit. Kleine Verbraucher mit einem Jahresverbrauch unter 50 MWh (Vernehmlassungsvorlage) können aber in der Grundversorgung mit regulierten Preisen bleiben.
Neu sollen auch Verbrauchsstätten mit einem Jahresverbrauch zwischen 50 MWh und 100 MWh auf Wunsch in der Grundversorgung verbleiben können. Bei der Nutzung dieser Opt-in-Möglichkeit müssen sie darlegen, dass sie sich als Kleinstunternehmen gemäss der EU-Strombinnenmarktrichtlinie qualifizieren. Nach zehn Jahren müssen sie aber in den freien Markt wechseln.