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Swissgrid-Hauptsitz von aussen.
©swissgrid
Stromnetz

Swissgrid feiert Sieg vor EU-Gericht

Das Gericht der Europäischen Union hat eine Entscheidung der EU-Kommission aufgehoben, die Swissgrid von europäischen Regelenergie-Plattformen ausschloss.

Der Schweizer Übertragungsnetzbetreiber kann wegen des Formfehlers nun erneut die Teilnahme beantragen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuG) hat am 4. Februar 2026 entschieden, dass die Europäische Kommission bei ihrem Ausschluss von Swissgrid von der TERRE-Plattform einen Formfehler begangen hat. Die Entscheidung vom Dezember 2020 sei nicht vom zuständigen Kollegium der Kommissarinnen und Kommissare getroffen worden.

Nach Auffassung des Gerichts hätte das Kollegium als Ganzes über den Ausschluss entscheiden müssen, da dieser die Prüfung komplexer tatsächlicher Fragen sowie die Ausübung von Ermessen erforderte.

Zweite Runde vor Gericht

Das aktuelle Urteil folgt auf eine Rückweisung durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Dieser hatte im Februar 2025 festgestellt, dass der Ausschluss rechtliche Wirkungen entfaltete und somit gerichtlich überprüfbar ist.

Zentrale Rolle im europäischen Stromnetz

Die Schweiz liegt im Zentrum des europäischen Verbundnetzes. Swissgrid arbeitet seit Jahren eng mit anderen europäischen Übertragungsnetzbetreibern zusammen und hat am Aufbau mehrerer Regelenergieaustauschplattformen mitgewirkt. Diese Plattformen zielen darauf ab, die Systemsicherheit im Netzbetrieb durch gemeinsame Regelenergiemärkte zu verbessern.

Mit dem Urteil ist die Verpflichtung europäischer Übertragungsnetzbetreiber, Swissgrid von diesen Plattformen auszuschliessen, aufgehoben. Swissgrid kann nun erneut bei der EU-Kommission die Teilnahme beantragen. Ein Stromabkommen würde die Teilnahmeberechtigung für Swissgrid und Schweizer Anbieter von Regelenergie dauerhaft sichern.