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Visualisierung Reservekraftwerk Muttenz
@Axpo (Visualisierung Reservekraftwerk Muttenz)
Strommangellage

Fünf neue Reservekraftwerke

Neue Reservekraftwerke sollen ab 2026 die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken. Sie werden im Notfall einspringen. Die Axpo will ihr Reservekraftwerk mit Biodiesel und später mit eMethanol betreiben. 

Der Bundesrat hat heute fünf Projekten mit einer Leistung von insgesamt 583 Megawatt seine Zustimmung gegeben.

Die bestehenden Reservekraftwerke in Birr (AG), Cornaux (NE) und Monthey (VS) mit 336 Megawatt (MW) Gesamtleistung laufen Ende Frühling 2026 aus. Die ElCom empfiehlt ab 2030 mindestens 500 MW und ab 2035 zwischen 700–1'400 MW Reservekapazität.

Nach dem Abbruch einer ersten Ausschreibung war es zu Direktverhandlungen mit möglichen Anbietern gekommen. Diese verliefen erfolgreich. Die überarbeiteten Offerten lagen Ende Februar 2025 vor. Eingegangen sind acht Angebote für Reservekraftwerke mit einer Gesamtleistung von gut 1'000 MW.

Fünf Reservekraftwerke

Fünf Projekte, die zwischen 2027 und 2030 betriebsbereit sein könnten, erfüllen alle Kriterien und erhalten den Zuschlag. Alle fünf Anlagen werden im Falle einer Strommangellage zum Einsatz kommen und mit CO₂-neutralem Brennstoff betrieben. So will etwa Axpo ihr Projekt in Muttenz für wasserstoffbasiertes eMethanol konzipieren. Von Beginn weg soll allerdings Biodiesel genutzt werden, gewonnen aus Abfällen und Reststoffen. 

  1. Bestehendes Reservekraftwerk Monthey (VS) mit 55 MW von CIMO
  2. Reservekraftwerk Sisslerfeld 1 (Gemeinde Eiken, AG) mit 13 MW von Getec
  3. Reservekraftwerk Stein (AG) mit 44 MW von Getec
  4. Reservekraftwerk Sisslerfeld 2 (Gemeinde Eiken, AG) mit 180 MW von Sidewinder
  5. Reservekraftwerk Auhafen (Gemeinde Muttenz, BL) mit 291 MW von Axpo

Die insgesamt 583 MW der fünf neuen Reservekraftwerke ab ca. 2030 entsprechen den neuen Empfehlungen der ElCom vom Mai 2025. Die genauen Kosten werden nach Abschluss der Vertragsverhandlungen bekannt sein. Wie bisher werden die Kosten für die Reserve den Verbraucherinnen und Verbrauchern über den Netznutzungstarif und gemäss ihrem Stromverbrauch verrechnet.

Übergangslösung notwendig

Die neuen Reservekraftwerke können die bestehenden Anlagen nicht nahtlos ab dem Winter 2026/27 ersetzen. Eine Übergangslösung ist daher für mindestens drei Winter notwendig. Das UVEK arbeitet daran. Als Reaktion auf das erhöhte Risiko einer Energiemangellage und zur Stärkung der Energieversorgung im Winter hatte der Bundesrat 2022 die Wasserkraftreserve eingerichtet sowie schrittweise eine ergänzende Stromreserve aus Reservekraftwerken und gepoolten Notstromgruppen aufgebaut. Rechtliche Grundlage dafür ist die Winterreserveverordnung, die bis Ende 2026 befristet ist und bis Ende 2030 verlängert werden soll.