Geld für den Ersatz von Halogenleuchten
Die stabförmigen Halogenlampen, die in zahlreichen Stehleuchten stecken, sind seit September 2021 verboten. Das Förderprogramm Alledin unterstützt den Kauf einer neuen Leuchte.
Die stabförmigen Halogenlampen, die in zahlreichen Stehleuchten stecken, sind seit September 2021 verboten. Das Förderprogramm Alledin unterstützt den Kauf einer neuen Leuchte.
Sie sind in fast jedem Haushalt zu finden und strahlen Licht an die Decke oder an die Wand. Sie haben eine hohe elektrische Leistung und verbrauchen viel Strom. Die Rede ist von Halogen-Stehleuchten, beliebt seit den 1980er-Jahren. Sie sind praktisch, können überall aufgestellt werden und benötigen keine Installation durch den Elektriker. Es gibt billige Ausführungen, aber auch teure Designmodelle.
Leider sind diese Leuchten sehr ineffizient: Nur 7 Prozent des Stroms werden in Licht umgewandelt, der Rest geht in Form von Wärme verloren. Aufgrund dieser Ineffizienz wurde im Jahr 2018 eine erste Serie von Halogen-Glühlampen vom Markt genommen. Nun sind seit September 2021 weitere Lichtquellen verboten, darunter auch die stabförmigen Halogenlampen für R7s-Sockel, die in Stehleuchten verwendet werden und sehr hohe elektrische Leistungen aufweisen – von 100 bis weit über 500 Watt.
Das Förderprogramm Alledin, das vom Bund finanziert wird, will Haushalte dazu motivieren, ihre alten Halogen-Stehleuchten durch neue LED-Leuchten zu ersetzen. Wer eine alte Halogenleuchte mit R7s-Fassung entsorgt und eine neue LED-Leuchte im Wert von mindestens 125 Franken kauft, erhält 40 Prozent des Preises zurück, maximal aber 125 Franken pro Leuchte. Um das Fördergeld zu erhalten, sind drei einfache Schritte nötig:
1. Halogen-Stehleuchte entsorgen
Entsorgen Sie Ihre alte Halogen-Stehleuchte mit R7s-Fassung an einer Sammelstelle oder im Fachgeschäft. Halten Sie den Moment der Entsorgung mit einem Foto fest.
2. Neue LED-Leuchte kaufen
Kaufen Sie eine neue, effiziente LED-Leuchte und fotografieren Sie die Quittung. Es werden nur Leuchten ab einem Kaufpreis von 125 Franken unterstützt.
3. 40 Prozent (max. 125 Franken) kassieren
Laden Sie Foto und Quittung auf alledin.ch hoch und geben Sie Ihren Namen und Ihre IBAN ein. Alledin prüft Ihre Angaben, und Sie erhalten 40 Prozent des Kaufpreises (max. 125 Franken) auf Ihrem Konto gutgeschrieben. Der Förderbetrag wird innerhalb einer Woche ausgezahlt. Die Dateneingabe erfolgt schnell und einfach unter: alledin.ch
Die Frage ist naheliegend, warum denn die ganze Leuchte entsorgt werden soll und nicht nur das Leuchtmittel (der Halogenstab) ersetzt werden kann. Tatsächlich wäre es umweltfreundlicher, eine LED-Lampe mit gleicher Fassung einzusetzen, anstatt die ganze Leuchte wegzuwerfen. Doch leider führt der Austausch von Halogenstäben durch LEDs oft zu Problemen:
– R7s-LEDs sind zylindrisch und haben einen Durchmesser von etwa 3 Zentimetern. Damit sind sie deutlich grösser als ein Halogenstab, weshalb in vielen Fällen der Platz fehlt, um sie einzusetzen.
– Die leistungsstärksten R7s-LEDs geben etwa gleich viel Licht wie eine 100-Watt-Halogenlampe. Doch die in Stehleuchten verwendeten Halogenlampen haben in der Regel mehr als 200 Watt, sodass eine LED zu wenig Licht abgeben würde.
– Häufig ist der Dimmer der Stehleuchte nicht kompatibel mit dem LED-Leuchtmittel, sodass dieses flackert und surrt.
Wer prüfen will, ob seine Stehleuchte mit einem LED-Leuchtmittel kompatibel ist, macht am besten zuerst den Test und leiht im Geschäft das passende LED-Leuchtmittel aus. Funktioniert die alte Leuchte damit, so hat man eine gute Lösung gefunden. Ansonsten bringt man die ausgeliehene LED zurück.
Der reguläre Fördersatz bei Alledin beträgt 30 Prozent des Preises der neuen LED-Leuchte, maximal aber 100 Franken. Um Haushalte und Geschäfte während der Corona-Krise zu unterstützen, hat das Bundesamt für Energie die Sätze – befristet bis Ende 2021 – erhöht. Diese betragen bis dahin 40 Prozent bzw. maximal 125 Franken. Es lohnt sich also, eine alte Leuchte noch bis Ende 2021 zu ersetzen.
Das Förderprogramm ist 2020 angelaufen, und bis heute haben mehr als 2500 Personen die Subvention in Anspruch genommen. Alledin steht allen Menschen offen, die in der Schweiz wohnen, und läuft bis Ende 2022 beziehungsweise bis der Fonds ausgeschöpft ist.
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