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Demonstration für Klimaschutz.
@Li An Lim /unsplash
Klimawandel

UNO-Gutachten: Klimaschutz ist einklagbar

Das oberste UNO-Gericht in Den Haag hat ein Gutachten veröffentlicht, das verdeutlicht: Klimaschutz ist eine einklagbare Pflicht von Staaten.

Das Gutachten des UNO-Gerichts gilt als wegweisend. Es erhöht den Druck auf Regierungen.

In einem aufwändigen Verfahren befragte das Gericht Staaten, UNO-Fachleute und NGOs. Das Resultat: Klimamassnahmen sind einklagbar. Studierende aus den Inselstaaten im Südpazifik hatten das Gutachten erwirkt. Ihre Heimat gilt als besonders gefährdet.

Das UNO-Gericht befindet nun, die Erderwärmung sei eine akute Bedrohung der Welt. Darum müssten Staaten Massnahmen dagegen treffen. Eine gesunde Umwelt sei zudem ein Menschenrecht. Wer nichts unternimmt, verstösst somit gegen das Völkerrecht. Daraus folgt auch: Wer die Umwelt schädigt, muss Reparationszahlungen leisten.

Prozesse waren schwierig

In einer Medienmitteilung schreibt das Gericht: «Staaten haben die Pflicht, erhebliche Umweltschäden zu verhindern, indem sie mit gebührender Sorgfalt handeln und alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um zu verhindern, dass Aktivitäten, die innerhalb ihrer Gerichtsbarkeit oder Kontrolle durchgeführt werden, erhebliche Schäden am Klimasystem und anderen Teilen der Umwelt verursachen, gemäss ihren gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten.»

Das Gericht machte aber auch klar, dass entsprechende Gerichtsverfahren kompliziert und aufwändig wären.

Zuletzt hatten die Klimaseniorinnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt und Recht erhalten.