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KI-Illustration Smart Meter will Einlass.
©KI
Smart Grid

Gerichtsurteil: Widerstand gegen Smart Meter zwecklos

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat in seinem Urteil vom 20. Juni 2025 eine Beschwerde eines Endverbrauchers gegen den Einsatz eines Smart Meters mit Abschaltfunktion abgewiesen.

Das Urteil zeigt gemäss der Regulierungsbehörde ElCom: Die Datenbearbeitungen beim Einsatz eines Smart Meters sind kein Profiling. Und Energieversorger dürfen Verweigerern die Kosten der manuellen Auslesung aufbürden oder trotzdem einen digitalen Stromzähler installieren.

Der Verbraucher hatte gefordert, den Smart Meter durch einen herkömmlichen mechanischen Stromzähler zu ersetzen, und monierte die Bearbeitung seiner Daten.

Die Schweizer Regulierungsbehörde ElCom hatte bereits 2021 entschieden, dass der Einsatz des Smart Meters und die Bearbeitung der gesammelten Daten rechtlich zulässig seien und keine Grundrechte verletzen. Die Netzbetreiberin durfte die Smart Meter weiterhin verwenden und die Daten bearbeiten.

Unsicherheiten beseitigt

Das BVG bestätigte diese Entscheidung und entschied, dass die Datenbearbeitung kein Profiling umfasst und keine besonders schützenswerten persönlichen Daten betroffen sind. Zudem betonte das Gericht, dass der Netzbetreiber in Fällen der Netzsicherheit die Abschaltfunktion des Smart Meters ohne Zustimmung des Verbrauchers einsetzen darf, jedoch nur bei unmittelbarer Gefährdung des sicheren Netzbetriebs.

Mit diesem Urteil wurden Unsicherheiten bezüglich der Installation intelligenter Messsysteme durch Netzbetreiber beseitigt. Die Netzbetreiber müssen bis 2027 bei 80 Prozent der Messeinrichtungen ihres Netzgebiets Smart Meter einsetzen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte vom Bundesgericht weiter überprüft werden.